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Artikel 1 - Auf das Vertragsverhältnis anwendbare Bestimmungen Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Sonderbestimmungen und, soweit sie nicht von diesen Sonderbestimmungen abweichen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Geschäftsbedingungen des Kunden.
Artikel 2 - Angebote und Aufträge Unsere Angebote sind für uns für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum ihrer Absendung an den Kunden verbindlich. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Angebote nur zu Informationszwecken. Die in unseren Katalogen und/oder Preislisten genannten Preise sind unverbindlich und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ein von unserem Vertreter abgegebenes Preisangebot ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Unternehmen verbindlich. Ein von ihm erteilter Auftrag bindet den Kunden, uns jedoch erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedingungen unserer Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt zu prüfen und kann ab dem Zeitpunkt der Lieferung keine Beanstandungen mehr geltend machen.
Artikel 3 - Technische Daten Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Muster, Maße, Gewichte und sonstigen Angaben nur ungefähre Beschreibungen unserer Produkte, sodass sich der Abnehmer niemals auf Abweichungen, gleich welcher Art, berufen kann, um die Lieferung oder Zahlung zu verweigern oder die Annullierung oder etwaigen Schadenersatz zu verlangen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, haften wir in keiner Weise für die Verwendung unserer Produkte für besondere Zwecke und schließen diesbezüglich jegliche Haftung aus.
Artikel 4 - Preise und Zahlungen Unsere Waren werden nach der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich aller sonstigen Leistungen wie z. B. Transport. Jede Beanstandung der Rechnung muss innerhalb von zehn Tagen nach deren Ausstellungsdatum schriftlich an uns gerichtet werden. Beanstandungen, die nach dieser Frist oder gemäß anderen Modalitäten eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Jede Rechnung, die am Fälligkeitstag nicht beglichen ist, wird automatisch und ohne vorherige Mahnung um Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Basiszinssatzes zuzüglich drei Prozent erhöht. Darüber hinaus wird bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstag der Rechnungsbetrag ohne vorherige Mahnung um einen pauschalen Schadenersatz von 10 %, mindestens jedoch 100 EUR, erhöht, unbeschadet unseres Rechts, den tatsächlich entstandenen Schaden einzufordern. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausstellung von Wechseln oder die Annahme anderer Zahlungsmittel keine Novation oder Abweichung von dieser Klausel darstellt.
Artikel 5 - Lieferfristen Lieferfristen werden als Hinweis ohne jegliche Verpflichtung unsererseits angegeben. In keinem Fall verleihen Verzögerungen dem Kunden einen Anspruch auf Schadenersatz oder die Annullierung des Auftrags.
Artikel 6 - Lieferung und Transport Unabhängig vom Bestimmungsort der Geräte, der Transportart und der Zahlungsmodalitäten für den Transportpreis ist der Erfüllungsort für die Lieferung unser Lager. Folglich gehen alle Transport-, Versicherungs- und Zollvorgänge auf Risiko und Gefahr des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Sendungen bei Ankunft zu überprüfen und gegebenenfalls innerhalb von 48 Stunden Beanstandungen zu melden.
Artikel 7 - Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ihres Preises unser Eigentum, auch wenn sie durch Einbau oder Nutzung unbeweglich geworden sind. Bei Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag sind wir berechtigt, die unbezahlte Ware von Rechts wegen und ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen. Nach erfolgter Lieferung gemäß § 6 geht das Verlust- oder Beschädigungsrisiko auf den Kunden über.
Artikel 8 - Beschwerdemanagement Jede Beanstandung wegen Nichtübereinstimmung oder offensichtlicher Mängel muss uns vom Kunden innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Lieferung auf unserem Betriebsgelände per Einschreiben oder Fax mitgeteilt werden. Erweist sich die Ware als nicht vertragsgemäß oder offensichtlich mangelhaft, werden wir die Ware entweder ersetzen/reparieren oder eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag gegen Rückgabe der Ware ausstellen, wobei jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Verlustausgleich ausgeschlossen sind.
Artikel 9 - Garantie und verborgene Mängel Jede Klage des Kunden muss vom Kunden innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des verborgenen Mangels erhoben werden. Diese Klage muss ebenfalls innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Lieferung erhoben werden, da dieser Anspruch ansonsten verjährt. Die Garantie beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz des defekten Teils,wobei jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Verlustausgleich ausgeschlossen sind. Transport-, Arbeits- und Anfahrtskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 10 - Zuständige Gerichte und anwendbares Recht Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte an unserem Sitz zuständig. Es gilt ausschließlich das für unseren Betrieb geltende Recht.